Grundsatzerklärung

Präambel
MBA-Solutions GmbH, ist ein deutscher Dienstleister im Bereich Merchandise Produkte mit Sitz in Troisdorf.
Wir erheben den Anspruch unsere Kunden nicht nur mit gutem Service und Qualität zu beliefern, sondern wir leisten auch einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind.
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht, unabhängig davon, ob wir in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt wirtschaftlich tätig sind.
Die Grundsatzerklärung gibt das gemeinsame Grundverständnis für gesellschaftlich verantwortliches, unternehmerisches Handeln in der Branche der deutschen Textil- und Modewirtschaft wieder. Er dient zugleich als Orientierungsrahmen, an dem die Unternehmen ihre Entscheidungen und Maßnahmen individuell ausrichten können, und berücksichtigt auch die Belange von kleinen und mittelständischen Lieferanten und deren Herausforderungen in einer zunehmend globalen und vernetzten Wirtschaft.
Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in unserer Grundsatzerklärung festgehalten sind.
Wir bekennen uns zu unserer Sorgfaltspflicht.
Wir teilen die Ziele und die Inhalte der Grundsatzerklärung und werden im Rahmen unserer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten der Grundsatzerklärung stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, werden wir nach Wegen suchen, um die Anforderungen der Grundsatzerklärung möglichst dennoch zu wahren.

Wir respektieren die Würde des Menschen und achten die international anerkannten Menschenrechte unter Bezugnahme auf:
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte OHCHR
  • Die OECD Leitsätze zur Erfüllung der Solgfaltspflicht
  • Sowie den Leitfaden der OECD für Multinationale Unternehmen
  • Die Erklärung der ILO (International Labor Organization) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
In allen unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Wir erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir hierbei unsere Produktionspartner.
Wir behandeln unsere Mitarbeiter und unsere Lieferanten mit Wertschätzung, dazu zählen insbesondere auch die Arbeiter ohne deren Hilfe wir keine Produkte herstellen könnten und die maßgeblich an unserem Erfolg beteiligt sind.

1.0. Sorgfaltspflicht
MBA-Solutions vermeidet mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nicht zertifiziert sind.
Zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Arbeitssituation und die Umwelt pflegen wir eine offene transparente Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten und leisten Hilfestellung, wo immer es geht. Von unseren Lieferanten erwarten wir im Gegenzug transparente Informationen und ein ernstes Bemühen gemeinsam Probleme abzustellen und Situationen zu verbessern.
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht sind wir stets bemüht die Einkaufspraktiken zu verbessern, was da bedeutet: Absprachen mit Kunden für längere Vorlaufzeiten, weniger Preisdruck, weniger Druck auf die Produzenten und somit eine Reduzierung von Überstunden in der Lieferkette Einfluss zu nehmen. Wir sind uns zu jeder Zeit bewusst welche Probleme in der Lieferkette entstehen, wenn Termine verschoben, zu viele Änderungen stattfinden und extremer Druck aufgebaut wird.

2.0. Soziale und ökologische Anforderungen
Wir fordern von unseren Lieferanten und deren Lieferanten, dass sie die Menschenrechte OHNE Einschränkungen einhalten und durchsetzen. Jeder Verstoß kann zu der Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Der Code of Conduct ist ein weiteres Dokument, das unsere Grundsatzerklärung ergänzt und Bestandteil unseres Lieferantenvertrages ist. Dieses gilt bei jedem Auftrag, ohne dass bei jedem Bestellvorgang mitgeschickt wird. Mit der Auftragsbestätigung bestätigt auch der Lieferant auch einzeln die Anerkennung des Code of Conduct, unabhängig von einer allgemeinen Anerkennungsunterzeichnung.
Wir verpflichten unsere Lieferanten dies auch von allen Zulieferer Unternehmen zu fordern und einzuhalten. Entsprechende Zertifizierungsdokumente sind vorzulegen.

Wir führen Risikoanalysen in Bezug auf die sozialen und ökologischen Anforderungen unseres Unternehmens durch die sich auf verschiedene, bereits erwähnte Rahmenwerke beziehen. Unsere Risikoanalyse konzentriert sich ausschließlich auf Risiken, die in unserer Lieferkette auftreten können, und ermittelt geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement.
In diesem Zusammenhang erfassen wir jedoch auch externe Probleme, die weltweit auftreten und nicht nur mit unserer eigenen Lieferkette zusammenhängen. Wir dulden solche Probleme innerhalb unserer Lieferkette nicht. Jede Entdeckung einer berechtigten Beschwerde oder eines Vorfalls in diesem Zusammenhang wird letztlich zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen, wenn der Lieferant nicht sofortige Abhilfemaßnahmen ergreift, da wir in diesem Bereich eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. wir haben solche Schwerwiegendste Probleme wie folgt identifiziert:
• Kinderarbeit
• Schwerwiegende Umweltverschmutzung/Belastung und Nichteinhaltung der Nachhaltigkeitsstandards.
Im Falle der Kinderarbeit soll das Problem auf nationaler Ebene identifiziert und differenziert werden, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen wie Unicef und SOS-Kinderdörfern, um Kinder von der Straße und aus den Fabriken zu holen und Bildungsprojekte zu fördern. Auch der Ersatz von Kindern durch Erwachsene in Fabriken und die Stärkung der Kinder- und Menschenrechte durch Schulungen sind geplant. Bei schwerwiegenden Umweltproblemen und der Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsstandards ist eine eingehende Prüfung des Problems vorgesehen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Einzelheiten sind unter dem Link zu finden:

2.0.A Risikoanalyse, schwerwiegende Risikien und Abhilfemaßnahmen:
Auf der Grundlage unserer Risikoanalyse sind die Risiken mit hoher Priorität: A) Politische Veränderungen weltweit und Zunahme von Streitigkeiten B) Preis- und Zeitdruck seitens der Kunden C) Hohe Überstunden.
Die Politischen Konflikte in der Welt (z.B. die Überfälle auf Frachtschiffe im roten Meer durch die Huthi Rebellen), die den Lieferprozess um Wochen verlängern und die Frachtpreise verdoppeln, zudem eine Verknappung der Frachtbehälter.
Hinzu kommen nicht einschätzbare Umweltrisiken wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen.
Politische und Umweltkatastrophen können binnen kürzester Zeit Unternehmen ruinieren.
MBA-Solutions kann als KMU keinen wirklichen Einfluss auf die politische Situation und die Konflikte weltweit nehmen. Allerdings vergeben wir unsere Aufträge so, dass politische Unruhen weniger Auswirkungen haben. Bei vergleichsweise kurzen Lieferzeiten bevorzugen wir Aufträge aus der Türkei. Aufträge mit langer Vorlaufzeit vergeben wir in der Regel in Fernost, natürlich unter Berücksichtigung von Sorgfaltspflicht, Nachhaltigkeit und Preis.
Durch kurze Durchlaufzeiten, Preisdruck und zeitlich schlechtes Forecasting mit resultierenden Auftragsanpassungen in Design oder Lieferzeit bringt hohe Überstunden. Daher bitten wir unsere Kunden, uns eine angemessene Vorlaufzeit zu gewähren und Aufträge mit kurzer Durchlaufzeit zu vermeiden. Andererseits bitten wir unsere Kunden bei der Auftragsbestätigung, nach der Freigabe von Produktionsmustern keine Änderungen im Design oder Material vorzunehmen, um übermäßige Überstunden zu vermeiden. Der Preis ist jedoch auch heute noch ein wichtiger Faktor in unserem Geschäft. Wir bieten mit jedem normalen Angebot eine nachhaltige Option. Unsere Produktmanager/Marketingmanager versuchen ständig, die Kunden davon zu überzeugen, zertifizierte Produkte zu kaufen. (Abhilfemaßnahme: siehe LINK 3, Risikoanalyse basiert)

2.1. Kinderarbeit
Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.
Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahre sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

2.2. Zwangsarbeit
Wir lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind und erwarten das Gleiche von unseren Vertragspartnern.
Unsere Lieferanten gewährleistet, dass keine unfreiwillige Arbeit, Zwangsarbeit oder eine Form von Sklaverei, auch nicht in den unteren Zulieferketten, passiert. Jede Form von Arbeit muss freiwillig geschehen.
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass Beschäfftigte keine persönlichen Papiere abgeben müssen (z.B.Pässe) und auch keinerlei Beschäfftigungspauschalen hinterlegen müssen, um den Job zu erhalten. Alle Beschäfftigten bekommen eine Einweisung in die Richtlinien und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Jede Form von Bestrafung, psychischer und/oder physischer Art, sowie andere Formen des Menschenhandels sind verboten und sofort zu melden, falls diese bekannt werden. (siehe Beschwerdemanagementportal auf unserer Webseite).

2.3. Vielfalt / Diskriminierung
Wir fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt unserer Mitarbeitenden geschätzt wird. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung bzw. ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.

2.4. Arbeitszeiten
Wir halten uns an die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub. In jedem Fall achten wir darauf, dass Überstunden mindestens gemäß den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen ausgeglichen oder vergütet werden; ihre Anordnung erfolgt ausnahmsweise und ausschließlich auf gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Grundlage. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Der Lieferant hält alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub ein:.
  • die reguläre wöchentliche 48 Stunden (mit Überstunden 60 Stunden) Arbeitszeit in der Woche nicht überschritten wird.
  • das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag eingehalten wird.
  • nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen regelmäßig mindestens ein arbeitsfreier Tag folgt.
In unserer Risikoanalyse haben wir Überstunden als ein Hauptrisiko in unserer Lieferkette festgelegt, wo wir Abhilfemaßnahmen ergriffen haben, wie z. B. keine Änderungen an Design und Material nach der Freigabe des Produktionsmusters und eine Pufferzeit von 3 Wochen zu unserer Produktionsdurchlaufzeit.

2.5. Vergütung / Bildung
Wir, MBA-Solutions, sowie unsere Lieferanten verpflichten uns zur Einhaltung der folgenden Punkte:
Mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne oder branchenspezifische Standards gemäß Kollektivverträgen zu zahlen, wobei der höhere Wert gilt. Die Löhne werden regelmäßig, pünktlich und vollständig in gesetzlicher Währung gezahlt, Sachleistungen sind nur gemäß ILO-Vorgaben akzeptabel. Ein existenzsichernder Lohn wird angestrebt, der einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, basierend auf einer ständig aktualisierten Lohn-Gap-Analyse von MBA-Solutions. Die Löhne sollen die Fähigkeiten, Verantwortung, Dienstalter und Ausbildung der Arbeitnehmer widerspiegeln. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, innerhalb regulärer Arbeitszeiten einen angemessenen Lohn zu verdienen. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Abzüge erfolgen nur gemäß gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorgaben. Soziale Vorteile werden gewährt, ohne negative Auswirkungen auf Gehalt, Dienstalter, Position oder Beförderungschancen. Lieferanten müssen auf Anfrage Lohnlisten zur Verfügung stellen, um eine GAP-Analyse durchzuführen und die Umsetzung existenzsichernder Löhne in der Lieferkette zu fördern.
2.5.A. Existenzsichernde Löhne:
Die MBA Solutions GmbH legt großen Wert darauf, einen Existenzlohn für alle Mitarbeiter sicherzustellen, die an ihren Aufträgen beteiligt sind. Dazu haben sie eine gründliche Gehaltsanalyse durchgeführt und mit den Hauptlieferanten kommuniziert, um Abweichungen anzugehen. Ihr "Vision 2030: Nachhaltigkeitsprogramm" verlangt von Hauptlieferanten, die Gehälter jährlich, um mindestens 10% zu erhöhen, um bis 2030 den Existenzlohnstandard zu erreichen. Dies wird durch die Zusammenarbeit mit dem Textilbündnis unterstützt. Alle zwei Jahre wird der Fortschritt überprüft, und Lieferanten, die sich an das Programm halten, erhalten als Anerkennung ein zusätzliches Auftragsvolumen. Die Einzelheiten der Strategie sind unter dem nachstehenden Link zu finden:

2.6. Versammlungsfreiheit / Gewerkschaften
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit
dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir sachgerechte Kompromisse.
Unsere Lieferanten erkennen diese Rechte an und fördern, dass die Arbeiter ohne Bedrohung an Wahlen zu einer Gewerkschaftsvertretung teilnehmen können, soweit es die politischen Verhältnisse des Landes zulassen.

2.7. Arbeitsschutz
Wir beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
In enger Kommunikation mit unseren Lieferanten gewährleisten diese die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, indem sie einen für ihr Unternehmen angemessenen Ansatz für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement anwenden mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Arbeiter zu erhalten. Das beinhaltet Schutzvorrichtungen an den Maschinen, Arbeitsschutzbekleidung, wo nötig.
2.8. Umgang mit vulnerablen Gruppen:
Wir legen Wert auf besonders vulnerable Gruppen in unserer Lieferkette. Unter anderem berücksichtigen wir den Schutz von schwangeren Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Sie müssen vor jeder Art von benachteiligender Behandlung geschützt werden. Wir besuchen unsere Lieferanten regelmäßig, um den Stand der Umsetzung unserer Maßnahmen für diese Gruppen zu überprüfen. Wir verlassen uns nicht nur auf unsere Strategien, sondern möchten auch die Strategien unserer Lieferanten in Bezug auf diese und andere Gruppen einsehen und sie auffordern/ermuntern, ihre Strategien zu ändern (falls zutreffend).

2.9. Ökologische Verantwortung / Umweltschutz
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus und bekennen uns zum Ziel einer weltweiten klimaneutralen Zukunft.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten und ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren implementieren.
Ist dieses bei Geschäftsbeginn noch unvollständig oder weist es Lücken auf, verpflichten sich unsere Lieferanten dafür zu sorgen, dass Lücken geschlossen und Abhilfe geleistet wird, sofern dies die gesetzlichen Möglichkeiten in den Produktionsländern zulassen. Wir planen, fördern und kontrollieren den kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
Dies gilt insbesondere für :
  • fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien sowie mit Abfällen, einschließlich Entsorgung;
  • Anstrengungen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen und Minimierung von Emissionen/Schadstoffausstoß aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase), aber auch durch Verkehr und Transportmitteln zu den Fabriken.
  • verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Wasser
  • Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen;
  • Förderung des Einsatzes von kreislauf- und sonstigen klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
  • Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils grüner bzw. erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an unseren Unternehmensstandorten.

2.11. Tier- und Artenschutz
Wir beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten unser unternehmerisches Handeln entsprechend danach aus.
Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 11 ist einzuhalten.
Explizit verpflichten wir unsere Lieferanten die Tierschutzgesetze einzuhalten, und keine Tiere zu quälen oder zu verletzen, in unzumutbaren Tiertransporten leiden zu lassen und in nicht-artungerechter Haltung zu halten oder sonstigen Missbrauch mit Tieren zu betreiben.

3. Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
3.1 Ethisches Wirtschaften und Integrität / Wettbewerb und Handel
Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern.
Wir verhalten uns gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Wir respektieren die unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Hinter-gründe sowie Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind. Wir orientieren unser unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.
Wir treten für einen freien und fairen Welthandel ein und halten uns an das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind.
Wir erwarten von unseren Lieferanten das Gleiche und dass diese die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten.

3.2 Verbraucherinteressen
Soweit unsere Produkte und Leistungen die Interessen von Verbrauchern betreffen, haben wir geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von uns angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Wir stellen dabei sicher, dass unsere Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen wir die Verbraucherinteressen, indem wir faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucheraufklärung fördern. Den Interessen von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Verbrauchergruppen schenken wir besondere Achtsamkeit.

3.3 Vorgabe zu Unterauftragsvergabe für Lieferanten:
Wir erlauben keine Unteraufträge in unserer Lieferkette, da es schwierig ist, andere Unternehmen zu überwachen, mit denen wir keinen direkten Vertrag haben. In solchen Fällen werden oft die Sorgfaltspflicht und die Menschenrechte verletzt. Die Übereinkunft wird derzeit unterzeichnet. Natürlich werden Tier-2- oder Tier-3-Lieferanten nicht zu den Unteraufträgen gezählt, sondern zu den Lieferkettenprozessen.

3.4 Zertifizierungen und Standards
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Betrieben zusammen. Hierbei bevorzugen wir OEKO-TEX® MADE IN GREEN, OEKO-TEX® STANDARD 100 und OEKO-TEX® STeP), wünschen uns BSCI-Zertifikate ( wir sind selbst Amfori Mitglied), akzeptieren aber auch SMETA. Wir arbeiten zudem mit GOTS und GRS. Es existiert eine Lieferanten Zertifikatsliste, die regelmäßig aktualisiert wird, um rechtzeitig die Upgradings anzufragen.

3.5. Korruption / Handelskontrolle / Geldwäsche
Wir lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab und vermeiden bereits jeglichen Anschein hiervon, wie es z.B. in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen der Fall ist.
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten uns an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche. Wir erwarten im Gegenzug von unseren Lieferanten, dass diese ebenfalls den Gesetzen entsprechen.

3.6 Wettbewerb
Wir treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Wir dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass wir in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnen wir ab. Interessenkonflikten sind zu vermeiden, wenn diese der Geschäftsbeziehung und dem Arbeiterumfeld schaden und die Objektivität beeinträchtigen.
Der Lieferant hält alle geltenden Exportkontrollen, Sanktionen und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“) ein. Insbesondere stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant selbst, sein/e wirtschaftlich Berechtigte/n, alle seine Vertreter und andere von ihm eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als „Denied Party“ erfasst sind.

3.7. Schutz vor Information und geistigem Eigentum
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
Wir achten sorgfältig darauf, dass uns anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens je-doch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheim-nissen.
Wir treten für Informationssicherheit in Bezug auf Daten (gemäß DSGVO) inklusive persönlicher Daten ein.

4.0 Umsetzung
Wir respektieren das geistige Eigentum von unseren Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden. Wir stellen die gleichen Anforderungen an unsere Lieferanten.

Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, um die Inhalte der Grundsatzerklärung durch den Code of Conduct an allen Standorten unseres Unternehmens zu kommunizieren und einzuhalten.
Die Grundsatzerklärung bezieht sich auf alle Prozesse und die damit zusammenhängende Dokumente.
Der Code of Conduct hingegen ist unsere explizite Anweisung an den Lieferanten und Zulieferer, alle Vorgaben einzuhalten und Vorgabehilfen für Zulieferer zu leisten. Der Produzent darf nicht Aufträge an Zulieferer vergeben. Diese Lieferkette mit Zertifikaten ist MBA-Solutions nachzuweisen. Für Zulieferer(Tier-2, Tier-3 Lieferanten) gilt ebenfalls die Einhaltung des MBA-Solutions Code of Conduct (Einbezogen sind auch Agenturen, die die Kommunikation mit der Produktion führen und Schnittstelle zwischen Produktion und MBA-Solutions sind.
Wir haben hierfür geeignete Maßnahmen und Prozesse ( Auswertung der Auditreporte, Feststellung der abzustellenden Beanstandungen, Maßnahmen definieren und Maßnahmen mit folgender Aufforderung zur Abstellung mit Nachweis) eingerichtet.
Somit dokumentieren wir mit Unterzeichnung eines Auftrages die gleichzeitige Anerkennung des Code of Conducts von unseren Lieferanten und fordern diese Maßnahme von unseren Lieferant für deren Zulieferer ebenso, sowie deren Umsetzung unternehmensintern in angemessener Weise. Die Unternehmensleitung informiert sich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung und Arbeit der zuständigen Stellen und Personen.
Wir setzen grundsätzlich auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Wir identifizieren und überprüfen daher unsere Vertragspartner in angemessener Weise, bevor wir eine Lieferbeziehung eingehen, z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbewertung oder Ähnliches.
Wir behalten uns gegenüber unseren Lieferpartnern vor, die Einhaltung unserer Erwartungshaltung zu kontrollieren, z. B. mittels Auditierung.
Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten wir uns angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung (dies wird nur in äußerst seltenen Fällen bei schwerwiegenden Verstößen erwägt). Wir erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird und reagieren selbst sofort, wenn eine Beschwerde bei uns eingeht.

5. Schulungen / Interne Kommunikation
Wir kommunizieren die Inhalte der Grundsatzerklärung durch den Code of Conduct gegenüber unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen wesentlichen Stakeholdern und schulen unsere Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu einzelnen Themen der Grundsatzerklärung. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie die Inhalte der Grundsatzerklärung einhalten. Wir leisten Hilfestellung bei unseren Lieferanten zur Umsetzung von Zertifizierungen und vermitteln die Notwendigkeiten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ebenfalls an kontinuierlichen Schulungen teilnehmen.

6. Erwartungshaltung / Maßnahmen / Kontrollen
Die Inhalte der Grundsatzerklärung spiegeln auch unsere Erwartungen an unsere Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in unseren Lieferketten wider. Wir erwarten insoweit, dass sie sich an den Inhalten der Grundsatzerklärung und entsprechend des Code of Conducts orientieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex anwenden und bestärken sie darin, diese Erwartungshaltung ihrerseits von den Vertragspartnern in ihrer Lieferkette einzufordern.

7. Beschwerden
Wir nehmen jeden Verstoß gegen die Grundsatzerklärung sehr ernst.
Bei Meldungen über Verstöße leiten wir Maßnahmen zur ordnungsgemäßen und ver-traulichen Klärung ein und ergreifen im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen im Sinne von Abhilfe oder Prävention.
Wir ermutigen jeden, der Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex feststellt, uns diese zu melden. Wir ermutigen auch die Arbeiter in den Fabriken uns zu schreiben und uns ihre Probleme zu schildern. Mail: complaint@mba-solutions.de. Beschwerden können in Englisch oder Deutsch oder in jeder anderen übersetzbaren Sprache eingereicht werden. Eine Schaltfläche für Englisch ist im Beschwerdeportal verfügbar. Es wird jedoch empfohlen, sie zum besseren Verständnis oder zur Vermeidung von Missverständnissen auf Englisch oder Deutsch zu verfassen

Wir verfügen über ein Beschwerdemanagement und einen direkten Kontakt, wo sich Arbeiter, Angestellte oder andere Beschwerdeführer hinwenden können, um sich zu beschweren. Hier stellen wir sicher, dass eine Beschwerde anonym eingereicht werden kann und die Person, die sich beschwert, frei von jeglicher Art von Vergeltung ist. Das System ist über unserer Webseite erreichbar und eine Nachricht poppt sofort im Outlook auf, wenn eine Beschwerde über die Webseite aufleuchtet. Zudem wurden Bilderplakate in den Fabriken in Landessprachen installiert und den Zugang zu dem Beschwerdemanagement zu ermöglichen. Unter folgendem Link sind die Einzelheiten unseres Beschwerdemechanismus zu finden

5.4. Ziel: Kontinuierliche Verbesserung
Wir ermutigen den Lieferanten innovative Ideen zu unterbreiten, die zu weiteren sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen beitragen. Wir fördern den offenen, transparenten Austausch mit unseren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und allen Stakeholdern auf partnerschaftlicher Ebene.

Troisdorf, 14.05.2024 Geschäftsleitung/ Jochen Pütz-Kurth
Grundsatzerklärung

Präambel
MBA-Solutions GmbH, ist ein deutscher Dienstleister im Bereich Merchandise Produkte mit Sitz in Troisdorf.
Wir erheben den Anspruch unsere Kunden nicht nur mit gutem Service und Qualität zu beliefern, sondern wir leisten auch einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind.
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung und unserer unternehmerischen Sorgfaltspflicht, unabhängig davon, ob wir in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt wirtschaftlich tätig sind.
Die Grundsatzerklärung gibt das gemeinsame Grundverständnis für gesellschaftlich verantwortliches, unternehmerisches Handeln in der Branche der deutschen Textil- und Modewirtschaft wieder. Er dient zugleich als Orientierungsrahmen, an dem die Unternehmen ihre Entscheidungen und Maßnahmen individuell ausrichten können, und berücksichtigt auch die Belange von kleinen und mittelständischen Lieferanten und deren Herausforderungen in einer zunehmend globalen und vernetzten Wirtschaft.
Wir handeln im Einklang mit allgemein anerkannten Werten und Prinzipien wie Integrität und Legalität und beachten insbesondere die international anerkannten Menschenrechte und Arbeitsstandards, wie sie in unserer Grundsatzerklärung festgehalten sind.
Wir bekennen uns zu unserer Sorgfaltspflicht.
Wir teilen die Ziele und die Inhalte der Grundsatzerklärung und werden im Rahmen unserer jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um der freiwilligen Selbstverpflichtung fortlaufend an allen unseren Unternehmensstandorten im In- und Ausland nachzukommen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten der Grundsatzerklärung stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, werden wir nach Wegen suchen, um die Anforderungen der Grundsatzerklärung möglichst dennoch zu wahren.

Wir respektieren die Würde des Menschen und achten die international anerkannten Menschenrechte unter Bezugnahme auf:
  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte OHCHR
  • Die OECD Leitsätze zur Erfüllung der Solgfaltspflicht
  • Sowie den Leitfaden der OECD für Multinationale Unternehmen
  • Die Erklärung der ILO (International Labor Organization) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
In allen unseren Geschäftsaktivitäten sind wir stets bestrebt, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. Wir erwarten das Gleiche von unseren Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützen wir hierbei unsere Produktionspartner.
Wir behandeln unsere Mitarbeiter und unsere Lieferanten mit Wertschätzung, dazu zählen insbesondere auch die Arbeiter ohne deren Hilfe wir keine Produkte herstellen könnten und die maßgeblich an unserem Erfolg beteiligt sind.

1.0. Sorgfaltspflicht
MBA-Solutions vermeidet mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nicht zertifiziert sind.
Zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Arbeitssituation und die Umwelt pflegen wir eine offene transparente Kommunikation mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten und leisten Hilfestellung, wo immer es geht. Von unseren Lieferanten erwarten wir im Gegenzug transparente Informationen und ein ernstes Bemühen gemeinsam Probleme abzustellen und Situationen zu verbessern.
Im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht sind wir stets bemüht die Einkaufspraktiken zu verbessern, was da bedeutet: Absprachen mit Kunden für längere Vorlaufzeiten, weniger Preisdruck, weniger Druck auf die Produzenten und somit eine Reduzierung von Überstunden in der Lieferkette Einfluss zu nehmen. Wir sind uns zu jeder Zeit bewusst welche Probleme in der Lieferkette entstehen, wenn Termine verschoben, zu viele Änderungen stattfinden und extremer Druck aufgebaut wird.

2.0. Soziale und ökologische Anforderungen
Wir fordern von unseren Lieferanten und deren Lieferanten, dass sie die Menschenrechte OHNE Einschränkungen einhalten und durchsetzen. Jeder Verstoß kann zu der Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Der Code of Conduct ist ein weiteres Dokument, das unsere Grundsatzerklärung ergänzt und Bestandteil unseres Lieferantenvertrages ist. Dieses gilt bei jedem Auftrag, ohne dass bei jedem Bestellvorgang mitgeschickt wird. Mit der Auftragsbestätigung bestätigt auch der Lieferant auch einzeln die Anerkennung des Code of Conduct, unabhängig von einer allgemeinen Anerkennungsunterzeichnung.
Wir verpflichten unsere Lieferanten dies auch von allen Zulieferer Unternehmen zu fordern und einzuhalten. Entsprechende Zertifizierungsdokumente sind vorzulegen.

Wir führen Risikoanalysen in Bezug auf die sozialen und ökologischen Anforderungen unseres Unternehmens durch die sich auf verschiedene, bereits erwähnte Rahmenwerke beziehen. Unsere Risikoanalyse konzentriert sich ausschließlich auf Risiken, die in unserer Lieferkette auftreten können, und ermittelt geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement.
In diesem Zusammenhang erfassen wir jedoch auch externe Probleme, die weltweit auftreten und nicht nur mit unserer eigenen Lieferkette zusammenhängen. Wir dulden solche Probleme innerhalb unserer Lieferkette nicht. Jede Entdeckung einer berechtigten Beschwerde oder eines Vorfalls in diesem Zusammenhang wird letztlich zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen, wenn der Lieferant nicht sofortige Abhilfemaßnahmen ergreift, da wir in diesem Bereich eine Null-Toleranz-Politik verfolgen. wir haben solche Schwerwiegendste Probleme wie folgt identifiziert:
• Kinderarbeit
• Schwerwiegende Umweltverschmutzung/Belastung und Nichteinhaltung der Nachhaltigkeitsstandards.
Im Falle der Kinderarbeit soll das Problem auf nationaler Ebene identifiziert und differenziert werden, um gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen wie Unicef und SOS-Kinderdörfern, um Kinder von der Straße und aus den Fabriken zu holen und Bildungsprojekte zu fördern. Auch der Ersatz von Kindern durch Erwachsene in Fabriken und die Stärkung der Kinder- und Menschenrechte durch Schulungen sind geplant. Bei schwerwiegenden Umweltproblemen und der Nichteinhaltung von Nachhaltigkeitsstandards ist eine eingehende Prüfung des Problems vorgesehen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Einzelheiten sind unter dem Link zu finden:

2.0.A Risikoanalyse, schwerwiegende Risikien und Abhilfemaßnahmen:
Auf der Grundlage unserer Risikoanalyse sind die Risiken mit hoher Priorität: A) Politische Veränderungen weltweit und Zunahme von Streitigkeiten B) Preis- und Zeitdruck seitens der Kunden C) Hohe Überstunden.
Die Politischen Konflikte in der Welt (z.B. die Überfälle auf Frachtschiffe im roten Meer durch die Huthi Rebellen), die den Lieferprozess um Wochen verlängern und die Frachtpreise verdoppeln, zudem eine Verknappung der Frachtbehälter.
Hinzu kommen nicht einschätzbare Umweltrisiken wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen.
Politische und Umweltkatastrophen können binnen kürzester Zeit Unternehmen ruinieren.
MBA-Solutions kann als KMU keinen wirklichen Einfluss auf die politische Situation und die Konflikte weltweit nehmen. Allerdings vergeben wir unsere Aufträge so, dass politische Unruhen weniger Auswirkungen haben. Bei vergleichsweise kurzen Lieferzeiten bevorzugen wir Aufträge aus der Türkei. Aufträge mit langer Vorlaufzeit vergeben wir in der Regel in Fernost, natürlich unter Berücksichtigung von Sorgfaltspflicht, Nachhaltigkeit und Preis.
Durch kurze Durchlaufzeiten, Preisdruck und zeitlich schlechtes Forecasting mit resultierenden Auftragsanpassungen in Design oder Lieferzeit bringt hohe Überstunden. Daher bitten wir unsere Kunden, uns eine angemessene Vorlaufzeit zu gewähren und Aufträge mit kurzer Durchlaufzeit zu vermeiden. Andererseits bitten wir unsere Kunden bei der Auftragsbestätigung, nach der Freigabe von Produktionsmustern keine Änderungen im Design oder Material vorzunehmen, um übermäßige Überstunden zu vermeiden. Der Preis ist jedoch auch heute noch ein wichtiger Faktor in unserem Geschäft. Wir bieten mit jedem normalen Angebot eine nachhaltige Option. Unsere Produktmanager/Marketingmanager versuchen ständig, die Kunden davon zu überzeugen, zertifizierte Produkte zu kaufen. (Abhilfemaßnahme: siehe LINK 3, Risikoanalyse basiert)

2.1. Kinderarbeit
Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.
Wir erwarten von unseren Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahre sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.

2.2. Zwangsarbeit
Wir lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind und erwarten das Gleiche von unseren Vertragspartnern.
Unsere Lieferanten gewährleistet, dass keine unfreiwillige Arbeit, Zwangsarbeit oder eine Form von Sklaverei, auch nicht in den unteren Zulieferketten, passiert. Jede Form von Arbeit muss freiwillig geschehen.
Unsere Lieferanten stellen sicher, dass Beschäfftigte keine persönlichen Papiere abgeben müssen (z.B.Pässe) und auch keinerlei Beschäfftigungspauschalen hinterlegen müssen, um den Job zu erhalten. Alle Beschäfftigten bekommen eine Einweisung in die Richtlinien und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Jede Form von Bestrafung, psychischer und/oder physischer Art, sowie andere Formen des Menschenhandels sind verboten und sofort zu melden, falls diese bekannt werden. (siehe Beschwerdemanagementportal auf unserer Webseite).

2.3. Vielfalt / Diskriminierung
Wir fördern eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht und in der die Vielfalt unserer Mitarbeitenden geschätzt wird. Wir bekennen uns zur Chancengleichheit und lehnen jede Form von Diskriminierung bzw. ungerechtfertigter Ungleichbehandlung in Beschäftigung ab, etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.

2.4. Arbeitszeiten
Wir halten uns an die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub. In jedem Fall achten wir darauf, dass Überstunden mindestens gemäß den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen ausgeglichen oder vergütet werden; ihre Anordnung erfolgt ausnahmsweise und ausschließlich auf gesetzlicher, tariflicher oder vertraglicher Grundlage. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.
Der Lieferant hält alle national geltenden Gesetze und verbindlichen Branchenstandards zu Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und bezahltem Erholungsurlaub ein:.
  • die reguläre wöchentliche 48 Stunden (mit Überstunden 60 Stunden) Arbeitszeit in der Woche nicht überschritten wird.
  • das Recht auf Ruhepausen an jedem Arbeitstag eingehalten wird.
  • nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen regelmäßig mindestens ein arbeitsfreier Tag folgt.
In unserer Risikoanalyse haben wir Überstunden als ein Hauptrisiko in unserer Lieferkette festgelegt, wo wir Abhilfemaßnahmen ergriffen haben, wie z. B. keine Änderungen an Design und Material nach der Freigabe des Produktionsmusters und eine Pufferzeit von 3 Wochen zu unserer Produktionsdurchlaufzeit.

2.5. Vergütung / Bildung
Wir, MBA-Solutions, sowie unsere Lieferanten verpflichten uns zur Einhaltung der folgenden Punkte:
Mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Löhne oder branchenspezifische Standards gemäß Kollektivverträgen zu zahlen, wobei der höhere Wert gilt. Die Löhne werden regelmäßig, pünktlich und vollständig in gesetzlicher Währung gezahlt, Sachleistungen sind nur gemäß ILO-Vorgaben akzeptabel. Ein existenzsichernder Lohn wird angestrebt, der einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, basierend auf einer ständig aktualisierten Lohn-Gap-Analyse von MBA-Solutions. Die Löhne sollen die Fähigkeiten, Verantwortung, Dienstalter und Ausbildung der Arbeitnehmer widerspiegeln. Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, innerhalb regulärer Arbeitszeiten einen angemessenen Lohn zu verdienen. Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Abzüge erfolgen nur gemäß gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorgaben. Soziale Vorteile werden gewährt, ohne negative Auswirkungen auf Gehalt, Dienstalter, Position oder Beförderungschancen. Lieferanten müssen auf Anfrage Lohnlisten zur Verfügung stellen, um eine GAP-Analyse durchzuführen und die Umsetzung existenzsichernder Löhne in der Lieferkette zu fördern.
2.5.A. Existenzsichernde Löhne:
Die MBA Solutions GmbH legt großen Wert darauf, einen Existenzlohn für alle Mitarbeiter sicherzustellen, die an ihren Aufträgen beteiligt sind. Dazu haben sie eine gründliche Gehaltsanalyse durchgeführt und mit den Hauptlieferanten kommuniziert, um Abweichungen anzugehen. Ihr "Vision 2030: Nachhaltigkeitsprogramm" verlangt von Hauptlieferanten, die Gehälter jährlich, um mindestens 10% zu erhöhen, um bis 2030 den Existenzlohnstandard zu erreichen. Dies wird durch die Zusammenarbeit mit dem Textilbündnis unterstützt. Alle zwei Jahre wird der Fortschritt überprüft, und Lieferanten, die sich an das Programm halten, erhalten als Anerkennung ein zusätzliches Auftragsvolumen. Die Einzelheiten der Strategie sind unter dem nachstehenden Link zu finden:

2.6. Versammlungsfreiheit / Gewerkschaften
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit
dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist. Wenn dies nicht zulässig ist, suchen wir sachgerechte Kompromisse.
Unsere Lieferanten erkennen diese Rechte an und fördern, dass die Arbeiter ohne Bedrohung an Wahlen zu einer Gewerkschaftsvertretung teilnehmen können, soweit es die politischen Verhältnisse des Landes zulassen.

2.7. Arbeitsschutz
Wir beachten die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
In enger Kommunikation mit unseren Lieferanten gewährleisten diese die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, indem sie einen für ihr Unternehmen angemessenen Ansatz für Gesundheits- und Sicherheitsmanagement anwenden mit dem Ziel Unfälle zu vermeiden, die Gesundheit der Arbeiter zu erhalten. Das beinhaltet Schutzvorrichtungen an den Maschinen, Arbeitsschutzbekleidung, wo nötig.
2.8. Umgang mit vulnerablen Gruppen:
Wir legen Wert auf besonders vulnerable Gruppen in unserer Lieferkette. Unter anderem berücksichtigen wir den Schutz von schwangeren Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderungen. Sie müssen vor jeder Art von benachteiligender Behandlung geschützt werden. Wir besuchen unsere Lieferanten regelmäßig, um den Stand der Umsetzung unserer Maßnahmen für diese Gruppen zu überprüfen. Wir verlassen uns nicht nur auf unsere Strategien, sondern möchten auch die Strategien unserer Lieferanten in Bezug auf diese und andere Gruppen einsehen und sie auffordern/ermuntern, ihre Strategien zu ändern (falls zutreffend).

2.9. Ökologische Verantwortung / Umweltschutz
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein üben wir unsere geschäftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte aus und bekennen uns zum Ziel einer weltweiten klimaneutralen Zukunft.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass diese alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards einhalten und ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren implementieren.
Ist dieses bei Geschäftsbeginn noch unvollständig oder weist es Lücken auf, verpflichten sich unsere Lieferanten dafür zu sorgen, dass Lücken geschlossen und Abhilfe geleistet wird, sofern dies die gesetzlichen Möglichkeiten in den Produktionsländern zulassen. Wir planen, fördern und kontrollieren den kontinuierlicher Verbesserungsprozess.
Dies gilt insbesondere für :
  • fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen und anderen Chemikalien sowie mit Abfällen, einschließlich Entsorgung;
  • Anstrengungen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen und Minimierung von Emissionen/Schadstoffausstoß aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase), aber auch durch Verkehr und Transportmitteln zu den Fabriken.
  • verantwortungsvoller und sparsamer Umgang mit Wasser
  • Schonung natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen;
  • Förderung des Einsatzes von kreislauf- und sonstigen klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten;
  • Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils grüner bzw. erneuerbarer Energien am Energieverbrauch an unseren Unternehmensstandorten.

2.11. Tier- und Artenschutz
Wir beachten die Grundsätze zum Schutz von Tieren und der biologischen Vielfalt und richten unser unternehmerisches Handeln entsprechend danach aus.
Die Haltung und Nutzung von Tieren müssen den geltenden gesetzlichen Tierschutzanforderungen genügen und artgerecht sein. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 11 ist einzuhalten.
Explizit verpflichten wir unsere Lieferanten die Tierschutzgesetze einzuhalten, und keine Tiere zu quälen oder zu verletzen, in unzumutbaren Tiertransporten leiden zu lassen und in nicht-artungerechter Haltung zu halten oder sonstigen Missbrauch mit Tieren zu betreiben.

3. Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
3.1 Ethisches Wirtschaften und Integrität / Wettbewerb und Handel
Wir verfolgen ausschließlich legitime Geschäftsziele und -praktiken und unterhalten Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partnern.
Wir verhalten uns gegenüber unseren Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. Wir respektieren die unterschiedlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Hinter-gründe sowie Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen wir tätig sind. Wir orientieren unser unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.
Wir treten für einen freien und fairen Welthandel ein und halten uns an das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen wir geschäftlich tätig sind.
Wir erwarten von unseren Lieferanten das Gleiche und dass diese die geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetze einhalten.

3.2 Verbraucherinteressen
Soweit unsere Produkte und Leistungen die Interessen von Verbrauchern betreffen, haben wir geeignete Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit und Qualität der von uns angebotenen Produkte oder Leistungen zu gewährleisten. Wir stellen dabei sicher, dass unsere Produkte oder Leistungen den jeweils einschlägigen gesetzlichen verbraucherschützenden Bestimmungen entsprechen.
Im Rahmen von Informations- und Vertriebsmaßnahmen berücksichtigen wir die Verbraucherinteressen, indem wir faire Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken anwenden und die Verbraucheraufklärung fördern. Den Interessen von Kindern, Senioren, Menschen mit Behinderung und anderen schutzbedürftigen Verbrauchergruppen schenken wir besondere Achtsamkeit.

3.3 Vorgabe zu Unterauftragsvergabe für Lieferanten:
Wir erlauben keine Unteraufträge in unserer Lieferkette, da es schwierig ist, andere Unternehmen zu überwachen, mit denen wir keinen direkten Vertrag haben. In solchen Fällen werden oft die Sorgfaltspflicht und die Menschenrechte verletzt. Die Übereinkunft wird derzeit unterzeichnet. Natürlich werden Tier-2- oder Tier-3-Lieferanten nicht zu den Unteraufträgen gezählt, sondern zu den Lieferkettenprozessen.

3.4 Zertifizierungen und Standards
Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Betrieben zusammen. Hierbei bevorzugen wir OEKO-TEX® MADE IN GREEN, OEKO-TEX® STANDARD 100 und OEKO-TEX® STeP), wünschen uns BSCI-Zertifikate ( wir sind selbst Amfori Mitglied), akzeptieren aber auch SMETA. Wir arbeiten zudem mit GOTS und GRS. Es existiert eine Lieferanten Zertifikatsliste, die regelmäßig aktualisiert wird, um rechtzeitig die Upgradings anzufragen.

3.5. Korruption / Handelskontrolle / Geldwäsche
Wir lehnen jede Form von Bestechung und Korruption ab und vermeiden bereits jeglichen Anschein hiervon, wie es z.B. in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen der Fall ist.
Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und halten uns an die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche. Wir erwarten im Gegenzug von unseren Lieferanten, dass diese ebenfalls den Gesetzen entsprechen.

3.6 Wettbewerb
Wir treten für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Wir dulden keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellen sicher, dass wir in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handeln. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnen wir ab. Interessenkonflikten sind zu vermeiden, wenn diese der Geschäftsbeziehung und dem Arbeiterumfeld schaden und die Objektivität beeinträchtigen.
Der Lieferant hält alle geltenden Exportkontrollen, Sanktionen und Zollgesetze und -vorschriften, einschließlich der Verbote und Beschränkungen („Handelsgesetze“) ein. Insbesondere stellt der Lieferant sicher, dass der Lieferant selbst, sein/e wirtschaftlich Berechtigte/n, alle seine Vertreter und andere von ihm eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als „Denied Party“ erfasst sind.

3.7. Schutz vor Information und geistigem Eigentum
Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.
Wir achten sorgfältig darauf, dass uns anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen unserer Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung angemessen geschützt sind, mindestens je-doch nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheim-nissen.
Wir treten für Informationssicherheit in Bezug auf Daten (gemäß DSGVO) inklusive persönlicher Daten ein.

4.0 Umsetzung
Wir respektieren das geistige Eigentum von unseren Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten und achten beim Transfer von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden. Wir stellen die gleichen Anforderungen an unsere Lieferanten.

Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, um die Inhalte der Grundsatzerklärung durch den Code of Conduct an allen Standorten unseres Unternehmens zu kommunizieren und einzuhalten.
Die Grundsatzerklärung bezieht sich auf alle Prozesse und die damit zusammenhängende Dokumente.
Der Code of Conduct hingegen ist unsere explizite Anweisung an den Lieferanten und Zulieferer, alle Vorgaben einzuhalten und Vorgabehilfen für Zulieferer zu leisten. Der Produzent darf nicht Aufträge an Zulieferer vergeben. Diese Lieferkette mit Zertifikaten ist MBA-Solutions nachzuweisen. Für Zulieferer(Tier-2, Tier-3 Lieferanten) gilt ebenfalls die Einhaltung des MBA-Solutions Code of Conduct (Einbezogen sind auch Agenturen, die die Kommunikation mit der Produktion führen und Schnittstelle zwischen Produktion und MBA-Solutions sind.
Wir haben hierfür geeignete Maßnahmen und Prozesse ( Auswertung der Auditreporte, Feststellung der abzustellenden Beanstandungen, Maßnahmen definieren und Maßnahmen mit folgender Aufforderung zur Abstellung mit Nachweis) eingerichtet.
Somit dokumentieren wir mit Unterzeichnung eines Auftrages die gleichzeitige Anerkennung des Code of Conducts von unseren Lieferanten und fordern diese Maßnahme von unseren Lieferant für deren Zulieferer ebenso, sowie deren Umsetzung unternehmensintern in angemessener Weise. Die Unternehmensleitung informiert sich in regelmäßigen Abständen über die Umsetzung und Arbeit der zuständigen Stellen und Personen.
Wir setzen grundsätzlich auf langfristige, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen. Wir identifizieren und überprüfen daher unsere Vertragspartner in angemessener Weise, bevor wir eine Lieferbeziehung eingehen, z. B. durch Selbstauskunft, Lieferantenbewertung oder Ähnliches.
Wir behalten uns gegenüber unseren Lieferpartnern vor, die Einhaltung unserer Erwartungshaltung zu kontrollieren, z. B. mittels Auditierung.
Werden schwerwiegende Verstöße festgestellt, behalten wir uns angemessene vertragliche Konsequenzen vor, einschließlich der Beendigung der Geschäftsbeziehung (dies wird nur in äußerst seltenen Fällen bei schwerwiegenden Verstößen erwägt). Wir erwarten in jedem Fall, dass auf festgestellte Verstöße mit geeigneten Maßnahmen zur Prävention bzw. Abhilfe reagiert wird und reagieren selbst sofort, wenn eine Beschwerde bei uns eingeht.

5. Schulungen / Interne Kommunikation
Wir kommunizieren die Inhalte der Grundsatzerklärung durch den Code of Conduct gegenüber unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen wesentlichen Stakeholdern und schulen unsere Mitarbeitenden bedarfsgerecht zu einzelnen Themen der Grundsatzerklärung. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie die Inhalte der Grundsatzerklärung einhalten. Wir leisten Hilfestellung bei unseren Lieferanten zur Umsetzung von Zertifizierungen und vermitteln die Notwendigkeiten. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten ebenfalls an kontinuierlichen Schulungen teilnehmen.

6. Erwartungshaltung / Maßnahmen / Kontrollen
Die Inhalte der Grundsatzerklärung spiegeln auch unsere Erwartungen an unsere Lieferpartner und sonstigen Vertragspartner in unseren Lieferketten wider. Wir erwarten insoweit, dass sie sich an den Inhalten der Grundsatzerklärung und entsprechend des Code of Conducts orientieren oder einen vergleichbaren Verhaltenskodex anwenden und bestärken sie darin, diese Erwartungshaltung ihrerseits von den Vertragspartnern in ihrer Lieferkette einzufordern.

7. Beschwerden
Wir nehmen jeden Verstoß gegen die Grundsatzerklärung sehr ernst.
Bei Meldungen über Verstöße leiten wir Maßnahmen zur ordnungsgemäßen und ver-traulichen Klärung ein und ergreifen im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen im Sinne von Abhilfe oder Prävention.
Wir ermutigen jeden, der Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Verhaltenskodex feststellt, uns diese zu melden. Wir ermutigen auch die Arbeiter in den Fabriken uns zu schreiben und uns ihre Probleme zu schildern. Mail: complaint@mba-solutions.de. Beschwerden können in Englisch oder Deutsch oder in jeder anderen übersetzbaren Sprache eingereicht werden. Eine Schaltfläche für Englisch ist im Beschwerdeportal verfügbar. Es wird jedoch empfohlen, sie zum besseren Verständnis oder zur Vermeidung von Missverständnissen auf Englisch oder Deutsch zu verfassen

Wir verfügen über ein Beschwerdemanagement und einen direkten Kontakt, wo sich Arbeiter, Angestellte oder andere Beschwerdeführer hinwenden können, um sich zu beschweren. Hier stellen wir sicher, dass eine Beschwerde anonym eingereicht werden kann und die Person, die sich beschwert, frei von jeglicher Art von Vergeltung ist. Das System ist über unserer Webseite erreichbar und eine Nachricht poppt sofort im Outlook auf, wenn eine Beschwerde über die Webseite aufleuchtet. Zudem wurden Bilderplakate in den Fabriken in Landessprachen installiert und den Zugang zu dem Beschwerdemanagement zu ermöglichen. Unter folgendem Link sind die Einzelheiten unseres Beschwerdemechanismus zu finden

5.4. Ziel: Kontinuierliche Verbesserung
Wir ermutigen den Lieferanten innovative Ideen zu unterbreiten, die zu weiteren sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Verbesserungen beitragen. Wir fördern den offenen, transparenten Austausch mit unseren Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und allen Stakeholdern auf partnerschaftlicher Ebene.

Troisdorf, 14.05.2024 Geschäftsleitung/ Jochen Pütz-Kurth