2. Grundlagen
Die Identität wird nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Bearbeitung des Falls und die Verfolgung des Hinweises unerlässlich, oder wenn dies gemäß den geltenden Gesetzen im Rahmen von Ermittlungen durch nationale Behörden oder Gerichtsverfahren erforderlich ist.
MBA-Solutions untersucht auch anonyme Beschwerden. Eine anonyme Meldeoption besteht insbesondere über das digitale Hinweisgebersystem. Um sicherzustellen, dass Hinweisgeber für Rückfragen oder Feedback weiterhin kontaktiert werden können, haben sie die Möglichkeit, am Ende des Berichts ein geschütztes Postfach einzurichten, während sie anonym bleiben. Link Beschwerdeformular - MBA-Solutions.
Jede Art von Vergeltung ist in der gesamten Lieferkette strengstens untersagt. Die Lieferanten sind dazu verpflichtet, dies zu tun, indem sie unseren Code of Conduct akzeptieren.
3. Beschwerdestelle
Der/die Nachhaltigkeitsmanager/in von MBA-Solutions leitet die Beschwerdestelle. Die Beschwerdestelle ist unabhängig und hat einen Kündigungsschutz durch diese Funktion. Er/Sie ergreift Maßnahmen gegen eine Beschwerde, indem er/sie die notwendigen Schritte einleitet oder die Daten an die zuständige Person weiterleitet.
4. Möglichkeiten der Übermittlung von Beschwerden
Per E-Mail an: complaint@mba-solutions.de , Tel: +49(0)22 41/23401 54
Per Post an: MBA-Solutions GmbH,
Beschwerdestelle
Gierlichsstraße 26
53840 Troisdorf-Germany
Beschwerden können in Englisch oder Deutsch oder in jeder anderen übersetzbaren Sprache eingereicht werden. Eine Schaltfläche für Englisch ist im Beschwerdeportal verfügbar. Es wird jedoch empfohlen, sie zum besseren Verständnis oder zur Vermeidung von Missverständnissen auf Englisch oder Deutsch zu verfassen.
3. Per QR code/Beschwerdeformular: Die QR-Codes für unsere Beschwerdeportal sind auf den Flyern aller Produktionsstätten der Lieferanten weltweit angebracht.
5. Empfang
Der Eingang der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer innerhalb von 5 Arbeitstagen bestätigt, sofern die Kontaktdaten bei der Einreichung der Beschwerde angegeben wurden.
6. Prüfung der Gültigkeit der Beschwerde
Die Beschwerde sollte konstruktiv sein und angemessene Informationen und Beweise enthalten. Jede Person kann eine Beschwerde in der gesamten Lieferkette für sich selbst oder in Vertretung für die Gruppe der betroffenen Personen einreichen. Die Verletzung von Menschenrechten, Arbeitsrechten und Umweltaspekten wird in der Lieferkette mit höchster Priorität behandelt.
7. Überprüfung des Sachverhalts der Beschwerde
Die Beschwerdestelle wird jede Beschwerde einzeln anhand der Parameter prüfen:
1. Wie ernst oder sensibel ist das Anliegen.
2. Beweise.
3. Verbindung und Beitrag von MBA-Solutions oder seinen Zulieferern zu dem Vorfall.
4. Möglichkeit der Einflussnahme von MBA-Solutions auf Abhilfe und Prävention.
Die folgenden Informationen sind für die Untersuchung der Beschwerde wichtig:
1. Wann genau ist etwas passiert?
2. Name und Anschrift des Einreichers der Beschwerde (wenn Anonymität nicht gewählt wurde)
3. Name und Anschrift der Person/ Organisation, die durch die Beschwerde beschuldigt wird.
4. Details zu Verstößen gegen den MBA Solutions Code of Conduct, Menschenrechte und Umweltaspekte.
8. Maßnahmen
1. Wird die Beschwerde abgelehnt, wird der Beschwerdeführer ausführlich darüber informiert, warum die Beschwerde abgelehnt wurde.
2. Wenn die Beschwerde auf sachlicher Grundlage angenommen wurde, wird der Beschwerdeführer kontaktiert und der Vorfall besprochen, wenn die Anonymität nicht gewählt wurde. Auch wenn die Beschwerde anonym eingereicht wurde, wird die Bearbeitung der Beschwerde mit gleicher Wichtigkeit behandelt.
3. Die betreffenden Stackholder werden kontaktiert, und es wird eine Abhilfe- oder Präventionsstrategie entworfen. z.B: Überstundenproblem in einer Fabrik im Fernost, wird mit dem Lieferanten besprochen. Im Rahmen unseres Verhaltenskodex, der ILO-Arbeitnehmerrechtsnormen und der lokalen Regeln und Vorschriften wird verhandelt, um das Problem sofort zu lösen.
4. Die Abhilfemaßnahmen oder Präventivmaßnahmen werden mit dem Beschwerdeführer besprochen und abgestimmt. Dann wird sie umgesetzt innerhalb von nicht mehr als 3 Monaten, je nach Komplexität der Beschwerde.
5. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, wird in Absprache mit dem Beschwerdeführer eine externe Person benannt, die für Aufklärung und Moderation sorgt.
6. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jährlich und auch Ad-hoc überprüft.
9. Reporting
Jährlich erfolgt eine umfassende Überprüfung sämtlicher im vergangenen Jahr eingegangenen Beschwerden, mit dem Ziel, die Effektivität des Beschwerdemechanismus zu evaluieren. Dabei wird analysiert, ob Anpassungen notwendig sind, um den Mechanismus zu optimieren, sowie ob es im vergangenen Jahr zu etwaigen Verstößen gekommen ist.
Wir verwenden nicht nur über ein eigenes Beschwerdemanagementsystem, sondern nehmen auch ernst, wenn eine Beschwerde von Dritten kommt. Zum Beispiel durch amfori BSCI oder von einer NGO(Nichtregierungsorganisation) oder Gewerkschaft.
Wir schauen uns auch die Weltmedien über die derzeitige politische und wirtschaftliche Situation der Lieferantenländer genau an. Wenn wir etwas sehen, das sich nachteilig auf unsere Lieferkette auswirkt, werden wir umgehend reagieren.